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Urteil des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt

„Mit der heutigen Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss wurde das Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2005 in allen Punkten umgesetzt“, so der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marko Schiemann.

„.Das Trennungsgebot - die Abgrenzung zwischen Polizei und Geheimdiensten - war Kernpunkt der Gerichtsentscheidung. Der Verweis auf die Beobachtung der Organisierten Kriminalität wird aus dem Verfassungsschutzgesetz gestrichen. Die Verfolgung von Straftaten und damit die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gehört zu den Kernaufgaben der Polizei und Staatsanwaltschaft. Soweit Kriminalitätsbestrebungen auch in die freiheitlich demokratische Grundordnung eingreifen, kann sie das Landesamt für Verfassungsschutz auch weiterhin im Lichte des Urteils beobachten.“

Die CDU/SPD-Koalition wird das Gesetz damit verfassungsgemäß gestalten. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind notwendig, um die Sächsische Verfassung vor Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.



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