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Besserer Schutz vor gefährlichen Straftätern

Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages bekräftigt ihre Forderungen nach besserem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern.

Der Rechtspolitische Sprecher Marko Schiemann zeigte sich erleichtert über die Festnahme des mutmaßlichen Mörders des kleinen Mitja am heutigen Tag. Schiemann forderte zugleich dringend Gesetzesänderungen, insbesondere eine erleichterte Anordnung von Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter.

„Gefährliche Straftäter können nicht erwarten, dass der Staat diese tatenlos in die Freiheit entlässt. Opferschutz geht vor Täterschutz. Wir müssen die Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern ausschöpfen. Der Schutz der Opfer muss eindeutig im Vordergrund stehen“, betonte Marko Schiemann.

Nach den Vorschlägen der CDU-Fraktion muss eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch bei Ersttätern möglich werden. Die Voraussetzungen an eine Sicherungsverwahrung, die Häufigkeit und Höhe der Vorstrafen, müssen deutlich herabgesetzt werden. Außerdem fordert die CDU-Fraktion die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für Straftäter, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Bei Entscheidungen über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung müssen alle Tatsachen herangezogen werden können, die bei der Verurteilung bereits bekannt waren.

„Der Staat muss alle Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheit der Allgemeinheit vor Sexualstraftätern erhöhen. Wir brauchen dringend bessere Prognosen in psychologischen Gutachten über Sexualstraftäter. Psychiatrische Gutachter stellen wichtige Weichen für richterliche Entscheidungen. Verschiedene Studien bescheinigen Unsicherheiten dieser Gutachten. Gründe seien häufig mangelnde forensische Kenntnisse der Gutachter. Lösungen könnten in einer besseren Ausbildung der Gutachter oder in der Einrichtung von Prognosekommissionen liegen. Auf alle Fälle müssen mehrere Gutachten eingeholt werden. Im Zweifel muss der Täter in Haft bleiben. Verbesserungen bei der Begutachtung müssen umgehend geprüft werden. Die Führungsaufsicht ist zu verbessern, auszuweiten und konsequenter anzuwenden“, forderte Schiemann.

Wir müssen alle Möglichkeiten zur Verbesserung des Opferschutzes ergreifen.



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