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CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages für verbesserten Opferschutz


Die CDU-Fraktion setzt sich für den verbesserten Schutz der Opfer von Verbrechen ein.

„Opferschutz muss deutlich vor dem Täterschutz stehen. Opfer von Verbrechen sind auch nach der Haftverbüßung wirksam vor ihren Tätern zu schützen. Die CDU-Fraktion fordert die erleichterte Anordnung der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter. Das soll auch für Ersttäter und Straftäter gelten, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden“, forderte Marko Schiemann, Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Konkret fordert die CDU-Fraktion auch eine Ausweitung der staatlichen anwaltlichen Opferhilfe, die Opfern besonders schwerer Straftaten zusteht. „Die staatliche Opferhilfe ist bisher zu eng gefasst und auf schwere Straftaten wie Mord beschränkt. Wir wollen eine Ausweitung auf Straftaten wie schwere Körperverletzung, Geiselnahme oder Menschenraub“, so Schiemann. Dafür solle sich die Staatsregierung auf Bundesebene intensiv einsetzen.

Die CDU-Fraktion will weiterhin die Rechte der Nebenkläger bei der Praxis der Urteilsabsprachen in Strafverfahren stärken. Die Zustimmung des Nebenklägers solle Voraussetzung für die Urteilsabsprache werden. „Absprachen am Opfer vorbei darf es nicht geben.“

„Opfer müssen besser über ihre Rechte informiert werden. Wir wollen staatliche Stellen mit einer Änderung der Strafprozessordnung verpflichten, auf das Gewaltschutz- und Opferentschädigungsgesetz hinzuweisen.“

Die CDU-Fraktion will Hilfsorganisationen der Opfer besser unterstützen. Deshalb sollen verstärkt Anteile von Auflagen und Geldbußen der Täter an die Opferorganisationen abgeführt werden.

„Opfer dürfen nicht allein gelassen werden. Sie müssen sich auf den Schutz und die Hilfe des Staates verlassen dürfen“, so Schiemann.





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