http://marko-schiemann.de/aktuell.asp 30.04.2024 02:33:46

Sächsischer Jugendstrafvollzug: anspruchsvoll, erzieherisch und sicher

Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben mit dem Antrag „Künftiger sächsischer Jugendstrafvollzug“ Ziele und Standards festgestellt, die Eckpunkte zukünftiger gesetzlicher Regelungen sein sollen. Dabei müssen die Mindeststandards des Bundesverfassungsgerichtes eingehalten werden.

Dazu sagten die CDU-Abgeordneten Marko Schiemann, Rechtspolitischer Sprecher und Andrea Dombois: „Wir fordern einen wirksamen und jugendspezifischen Jugendstrafvollzug in Sachsen. Der Jugendstrafvollzug soll dazu führen, dass die jungen Gefangenen nach der Entlassung aus der Haft ein straffreies Leben führen können. Deshalb ist es besonders wichtig, die jungen Gefangenen zu fördern und zu erziehen. Die Jugendlichen und Heranwachsenden müssen Regeln einhalten und lernen straffrei in der Gemeinschaft zu leben. Wir brauchen effektive Behandlungsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug. Denn nur durch erfolgreiche Resozialisierung bzw. Erziehung ist auch die Allgemeinheit vor Straftaten nachhaltig geschützt. Der Sächsische Landtag wird in Kürze gesetzliche Regelungen für den Jugendstrafvollzug diskutieren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung für den Jugendstrafvollzug angemahnt und hierzu eine Frist bis Ende 2007 gesetzt. Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Dafür fordern wir heute im Sächsischen Landtag bereits bestimmte Mindeststandards:

· Die jungen Menschen müssen die Möglichkeit haben, lesen und schreiben zu lernen, einen Schulabschluss nachzuholen und einen Beruf zu erlernen. Mit diesen Maßnahmen müssen sie auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Deshalb legen wir die Priorität auf schulische und berufliche Maßnahmen vor Zuweisung von Arbeit. Allen jungen Gefangenen mit Defiziten im schulischen oder beruflichen Bereich müssen entsprechende Maßnahmen angeboten werden können. Selbstverständlich ist dafür auch das entsprechend pädagogisch qualifizierte Personal vorzuhalten.

· Wichtig ist, dass Einsamkeit, Langeweile und daraus folgende Desillusionierung vermieden werden. Deshalb ist zu prüfen, ob eine bestimmte Beschäftigungsquote im Gesetz vorgeschrieben werden sollte. Um die Beschäftigungssituation zu verbessern, könnten Gefangene freiwillig auch zur gemeinnützigen Arbeit zugelassen werden.

· Genau so wichtig ist die Möglichkeit von sozialtherapeutischen Maßnahmen. Dies gilt insbesondere für Gewalt- und Sexualstraftäter. Diese müssen mit geeigneten Maßnahmen behandelt werden.

· Für den Erfolg der Maßnahmen brauchen wir zukünftig eine qualifizierte Forschung über die Wirkungen. Wir brauchen die Einbeziehung kriminologischer Erkenntnisse. Dies wird eine Maßnahme sein, die den Jugendstrafvollzug qualitativ nach vorne bringt. Wir müssen im Gesetz die Grundlage dafür legen. Die im Antrag vorgeschlagene zweijährige Berichtspflicht über die Lage des Sächsischen Jugendstrafvollzuges soll dem Sächsischen Landtag insbesondere die Möglichkeit geben, aus diesen Erfahrungen die notwendigen Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu treffen.

· Die Unterbringung im Vollzug muss entsprechend der persönlichen Eignung und im Sinne des Erziehungsauftrages sein. Für uns gilt der Grundsatz der Einzelunterbringung bei Nacht. Die Jugendlichen und Heranwachsenden sollen dabei in kleineren Wohngruppen, deren Größe sich nach dem Erziehungsauftrag bemisst, untergebracht werden. Auch die Abteilungen sind nach Förderschwerpunkten differenziert und in angemessener Größe zu bilden.

· Wichtig für die Entlassungsvorbereitung ist die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, dem Sozialen Dienst der Justiz und den Freien Trägern der Straffälligen- und Jugendhilfe bereits während des Vollzugs. Dabei lohnt sich die Zusammenarbeit mit freien Trägern offener Einrichtungen, den so genannten Übergangseinrichtungen. Maßnahmen der Schuldenregulierung sind im Hinblick auf die spätere Entlassung und die Eingliederung in die Gesellschaft genau so wichtig, wie die Mitwirkung der Angehörigen beim Vollzug. Die Möglichkeit und Aufrechterhaltung familiärer Kontakte ist für das spätere Leben sehr wichtig. Des Weiteren ist zur Sicherung eines nahtlosen Übergangs in die Freiheit eine Nachsorge durch die Bewährungshilfe, die bereits während des Vollzuges bestellt wird, vorzusehen. Bewährungshilfe muss auch bei vollständiger Vollstreckung der Jugendstrafe angewendet werden, um die Risiken eines Rückfalls kurz nach der Entlassung zu mindern.

In Sachsen gab es in der Vergangenheit schon erhebliche Anstrengungen, Resozialisierung und Erziehung erfolgreich zu erreichen. Es gibt die Gelegenheit, Schulabschlüsse zu erzielen und Ausbildung zu absolvieren, sozialtherapeutische Angebote und angemessene Unterbringung in Zeithain und Zwickau. Die neue Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen wird kleine Wohngruppe in angemessenen Abteilungen ermöglichen. Mit der Inbetriebnahme Anfang 2008 werden sich die Unterbringungsformen weiter verbessern.“ Schiemann betonte: „Haftanstalten sind kein Reparaturbetrieb für die Gesellschaft. Es müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um von vornherein kriminelle Karrieren zu vermeiden.“