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Ladenschluss


Siebentägige Ladenöffnung ist verfassungswidrig

Die CDU-Fraktion hat im Verfassungs- und Rechtsausschuss den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „Gesetz über Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen“ abgelehnt.

„In der Verfassung des Freistaates Sachsen haben wir ausdrücklich den Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe festgeschrieben. Eine Ladenöffnung an sieben Tagen in der Woche widerspricht daher der Verfassung des Freistaates Sachsen. Der Entwurf der FDP-Fraktion unterläuft diesen besonderen Schutz. Das lehnt die CDU-Fraktion strikt ab. Sonn- und Feiertage gehören der Familie und dienen der Besinnung und Erholung“, sagte Marko Schiemann, Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Die CDU-Fraktion will in einem Landesgesetz zum Ladenschluss regeln, dass höchstens an vier Sonntagen im Jahr eine Ladenöffnung erlaubt ist.



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