Home


Antragsfrist für 2006 läuft am 15. Februar ab

Der Bautzener Landtagsabgeordnete Marko Schiemann weißt darauf hin, dass nur noch bis zum 15. Februar Anträge für Zuwendungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements gestellt werden können.

Mit diesem Programm, welches die „Aktion 55“ ablöste, unterstützt der Freistaat Sachsen das Ehrenamt in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport. Beispielsweise in der Behinderten- und Altenhilfe, bei der Kinder- und Jugendarbeit aber auch bei der Verkehrssicherheit und in der Heimatpflege und Laienmusik. Monatlich können 40 Euro für eine Tätigkeit von durchschnittlich mindestens 20 Stunden für Fahrt-, Porto-, Telefon- und Kopierkosten sowie Büromaterialien von den Projektträgern, bei denen die Ehrenamtlichen tätig sind, beantragt werden. Antragsberechtigte Projektträger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, andere Vereinigungen, Vereine und Gruppen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind oder auch Gemeinden und Gemeindeverbände.

Der Landtagsabgeordnete begrüßt, dass die Förderung unabhängig von Alter und Erwerbsstatus erfolgt. „Es ist ein Beitrag, das freiwillige Engagement zu unterstützen. Ich würde mich freuen, wenn viele ehrenamtliche Helfer diese kleine Anerkennung für ihre Leistungen in der Gesellschaft bekommen“, so Marko Schiemann.

Die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie unter http://www.buergerstiftung-dresden.de/wirsachsen.htm im Internet. (TIPP: Wollen Sie direkt verbunden werden, klicken Sie die Textüberschrift an!)





Seitenanfang | | Textversion



 

Home