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Zahlungsmoral I


Forderungssicherungsgesetz

Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral muss verabschiedet werden - Staatsregierung zum Handeln aufgefordert

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Zur dringlichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen“ (Forderungssicherungsgesetz), der die Zahlungsmoral verbessern soll, muss endlich im Bundestag verabschiedet werden.

er Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marko Schiemann, und der Wirtschaftspolitische Sprecher, Jürgen Petzold, fordern deshalb die Staatsregierung auf, sich mit Nachdruck für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes einzusetzen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass es noch immer nicht zu einer gesetzlichen Lösung des Problems gekommen ist, obwohl die Situation seit Jahren bekannt ist“, betonte Marko Schiemann.

Die Abgeordneten sehen besonders klein- und mittelständische Unternehmen im Freistaat durch die schlechte Zahlungsmoral in ihrer Existenz bedroht. „Die betroffenen Unternehmen erwarten von der Politik eine schnelle Lösung. Es kann nicht sein, dass die Bezahlung für erbrachte Leistungen so lange verzögert werden kann, bis es für die Betriebe um die Existenz geht“, so Jürgen Petzold.

„Nach allem was wir aus Berlin hören, wird die Lösung des Problems wieder auf die lange Bank geschoben. Damit muss endlich Schluss sein“, betonte Schiemann. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge, etwa zur Stärkung des Vorbehalts- oder Teilurteils oder zur Einführung der vorläufigen Zahlungsanordnung, werden von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt.

„Die Staatsregierung ist in der Pflicht, im Interesse der klein- und mittelständischen Unternehmen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen, dafür sorgen, dass die Bundesregierung endlich handelt“, sagten beide Abgeordnete abschließend.





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